ORDERAUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE (OTC)
Gemäß § 33 WpHG in Verbindung mit § 11 WpDVerOV erhalten Sie als Privatkunde vor Abschluss von Geschäften (CFDs und Optionen) mit X-Trade Brokers Dom Maklerski S.A. German Branch die folgenden Orderausführungsgrundsätze:
1. Allgemein
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist X-Trade Brokers Dom Maklerski S.A. (X-Trade Brokers) verpflichtet, seine Geschäftstätigkeit auf ehrliche, faire und professionelle Weise zu führen, wir informieren Sie daher als Privatkunde vor der erstmaligen Erbringung von Wertpapierdienstleistungen über die nachfolgenden OTC-Orderausführungsgrundsätze, die wir eingeführt haben, um bei der Ausführung von Order das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu erreichen. Die Ausführung jeder Kundenorder wird nach Maßgabe dieser Orderausführungsgrundsätze vorgenommen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es keinen Pflichtverstoß darstellt, wenn wir im Einzelfall nicht das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen können, obwohl wir die Order in Übereinstimmung mit unseren Orderausführungsgrundsätzen ausgeführt haben.
Die nachfolgenden Orderausführungsgrundsätze sind fester Bestandteil der Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden und im Zusammenhang mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen. Die Orderausführungsgrundsätze stellen nur einige Aspekte der Ausführung einer Order dar. Eine detaillierte Beschreibung von Ausführungsgrundsätzen befindet sich ebenfalls in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden der X-Trade Brokers Dom Maklerski S.A. German Branch“.
Über wesentliche Änderungen der Orderausführungsgrundsätze werden wir Sie im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen unverzüglich informieren. Bei Fragen zu unseren Orderausführungsgrundsätzen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
2. Anwendungsbereich
2.1. Die Orderausführungsgrundsätze finden Anwendung auf alle erteilten Order zu außerbörslichen Finanzgeschäften (auch "Over the Counter" oder "OTCs" genannt), wie etwa Differenzgeschäfte (“Contracts for Difference“ oder “CFDs“ genannt) sowie Optionen (im Folgenden für Zwecke dieser Orderausführungsgrundsätze insgesamt als "Finanzinstrumente" bezeichnet).
2.2. Da X-Trade Brokers nicht als Vermittler oder Kommissionär auftritt, sondern als direkter Vertragspartner, stellt X-Trade Brokers selbst den Ausführungsplatz für erteilte Order. Das heißt: Order werden nicht an einem regulierten Markt (wie etwa einer inländischen Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem ausgeführt und dies wird vom Kunden akzeptiert.
3. Ausführungskriterien
3.1. Vorbehaltlich anderer Anweisungen Ihrerseits, werden wir zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses grundsätzlich folgende Ausführungskriterien und -faktoren heranziehen bzw. anwenden:
a. Kurs (siehe Informationen zur Kursstellung unter Ziffer 4.);
b. Mit der Auftragsausführung verbundene Kosten (soweit solche überhaupt anfallen sollten);
c. Ordergröße (z.B., ob die Order den festgelegten oder gewünschten Handelsumfang übersteigt);
d. Art der Order (z.B. etwa Stop- oder Limit-Order; oder, ob ein Kurs manuell oder automatisch gestellt wird, sowie, ob Ihre Order manuell oder automatisch zur Ausführung kommt, usw.).
3.2. X-Trade Brokers ist jedoch berechtigt, auch weitere Faktoren und Kriterien zu berücksichtigen, soweit sie für die Durchführung einer bestimmten Order relevant und durch das Kundeninteresse gerechtfertigt sind. Hinsichtlich der Gewichtung verschiedener Faktoren orientiert sich das bestmögliche Ergebnis grundsätzlich sowohl am Gesamtentgelt, das sich aus dem Kurs des jeweiligen Finanzinstruments (bzw. sonstigen Finanzinstruments) ergibt, als auch an den mit der Orderausführung anfallenden Gebühren für Dritte. Unter gewissen Umständen und hinsichtlich gewisser Kunden, Aufträge oder Finanzinstrumente kann es ggf. auch vonnöten und sinnvoll sein, einem anderen Faktor als dem Gesamtentgelt den Vorrang einzuräumen.
3.3. X-Trade Brokers wird den Kunden unverzüglich über sämtliche Umstände informieren, die die Ausführung einer Order unmöglich machen.
3.4. Hinsichtlich Transaktionen in Aktien-CFDs stützt sich X-Trade Broker auf seine Gegenparteien, die die Transaktionen in das entsprechende Basisinstrument auf dem Basismarkt ausführen.
3.5. X-Trade Brokers stellt sicher, dass die Ausführungsgrundsätze der Gegenparteien die Kundeninteressen bestmöglich schützen. Diese Grundsätze werden jährlich einer Prüfung unterzogen, um deren Einhaltung sicherzustellen.
4. Informationen zur Kursstellung
4.1. Die von X-Trade Brokers gehandelten Finanzinstrumente werden nach Art des jeweils zugrunde liegenden Basiswerts ausgeführt. Dieser wird in der Einzelaufstellung der Finanzinstrumente angegeben. Die von X-Trade Brokers erhoben Gebühren werden unseren Kunden gesondert mitgeteilt und sind im aktuellen Gebühren- und Provisionsverzeichnis angegeben.
4.2. Während der Handelszeiten wird X-Trade Brokers die Kurse der Finanzinstrumente in EOPS und OOPS angeben, und zwar auf der Grundlage entsprechender Basisinstrumente, die für den Referenzmarkt gelten.
4.3. X-Trade Brokers ist stets bestrebt, den Handel mit den wettbewerbsfähigsten Marktkursen anzubieten. Die gewöhnliche Kursspanne (sog. "Spread") wird für jedes Finanzinstrument separat in der Einzelaufstellung der Finanzinstrumente angegeben. Unter außergewöhnlichen Umständen, die näher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben sind, kann es jedoch im Einzelfall notwendig sein, eine Erhöhung der üblichen Kursspanne vorzunehmen.
5. Grob fehlerhafte Kurse
5.1. Der Kunde akzeptiert, dass unter besonderen Umständen, auf die X-Trade Brokers keinen Einfluss hat, es möglich ist, dass die mit Hilfe von Handelssystemen angegebenen Kurse “grob fehlerhaft“ sind. In Fällen, in denen ein Geschäft auf der Basis eines “grob fehlerhaften“ Kurses abgeschlossen wurde, kann X-Trade Brokers dieses gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stornieren oder anpassen. Die Bedingungen, unter denen ein Kurs als “grob fehlerhaft“ anzusehen ist, sind unter den folgenden Ziffern sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. Vor dem Abschluss von Transaktionen mit X-Trade Brokers sollte sich der Kunde mit diesen Bedingungen vertraut machen.
5.2. Sofern ein CFD auf Wechselkursen und Edelmetallen basiert, kann X-Trade Brokers die Notierung als grob fehlerhaft einstufen, wenn die von zwei unabhängigen Quellen angegebene Notierung von den von X-Trade Brokers angegebenen Notierungen um mindestens das Zehnfache der effektiven Kursspanne (Spread) abweicht. Als unabhängige Quelle ist ein anerkannter Broker oder eine anerkannte Informationsagentur anzusehen.
5.3. Sofern ein CFD auf Terminkontrakten (Futures) basiert, kann X-Trade Brokers die Notierung als außerbörslich einstufen, wenn die Notierung des entsprechenden Terminkontrakts einer Informationsagentur von der von X-Trade-Brokers angegebenen Notierung um mindestens das Zehnfache der effektiven Kursspanne (Spread) abweicht.
5.4. Sofern ein CFD auf Terminkontrakten (Futures) basieret, kann X-Trade Brokers die Notierung in folgenden Fällen als grob fehlerhaft qualifizieren:
a. Der Kunde hat das entsprechende Geschäft mit X-Trade Brokers abgeschlossen, nachdem der Terminkontrakt (der die Grundlage für die Bewertung des CFDS darstellt) an der Börse ausgesetzt wurde.
b. Der Kunde hat das Geschäft mit X-Trade Brokers abgeschlossen, nachdem der zugrunde liegende Terminkontrakt an der Börse die Tagesgrenze der Kursausschläge bereits erreicht hatte.
c. Die Börse, an der der zugrunde liegende Terminkontrakt gehandelt wird, storniert Geschäfte gerade für einen Zeitraum, für den Geschäfte abgeschlossen wurden. Gleiches gilt, wenn die Börse die Kurse storniert, zu denen Geschäfte mit dem Terminkontrakt abgeschlossen wurden und die eigentlich die Grundlage waren für die Bewertung des CFDs.
d. Der Kurs des Terminkontrakts stellt nach Dafürhalten einer anerkannten Informationsagentur den aus dem Spread-Geschäft implizierten oder indikativen Kurs dar und dieser weicht von dem vorausgegangenen Transaktionskurs um das Zehnfache der Standard-Kursspanne ab, auf dem der Terminkontrakt basiert.
5.5. Bei CFDs, die auf Börsenindizes basieren, kann X-Trade Brokers die Notierung in folgenden Fällen als grob fehlerhaft ausweisen:
a. Der Durchschnittskurs des CFDs (gebildet aus Angebots- und Nachfragepreis) weicht nach Abschluss Ihres Geschäfts von dem Wert des Index, der die Grundlage bildet, um mehr als das Zehnfache der Standard-Kursspanne für dieses Finanzinstrument ab. Der Wert des Index muss von einer anerkannten Informationsagentur stammen.
b. Nicht alle Aktien, die in die Zusammensetzung des Index einbezogen sind, wurden zum entsprechenden Zeitpunkt gehandelt (entweder, weil sie ausgesetzt wurden oder, weil der Handel aus anderen Gründen unmöglich war), was wiederum zu einer Änderung des Realwertes des Index geführt hat.
5.6. Bei CFDs, die auf Aktienkursen basieren, kann X-Trade Brokers die Notierung in den folgenden Fällen als grob fehlerhaft darstellen:
a. Der Durchschnittskurs des CFDs weicht nach Abschluss Ihres Geschäfts vom Wert der Aktien, die seine Grundlage darstellen, um mehr als das Zehnfache vom Wert der Standard-Kursspanne für dieses Finanzmarktinstrument ab. Der Wert der Aktien hat von einer anerkannten Informationsagentur zu stammen.
b. Die Aktie, die die Grundlage für die Bewertung des CFDs darstellt, wird ausgesetzt oder der Handel mit dieser Aktie auf dem entsprechenden Markt wird aus anderen Gründen unterbrochen, und zwar bevor oder in dem Moment, in dem das Geschäft durch unseren Kunden abgeschlossen wurde bzw. wird.
5.7. Bei CFDs, die auf Kursen für Edel- und Nichtedelmetallen basieren, gibt X-Trade Brokers die Kurse des Kassamarktes an, der aus 3-monatigen Terminkontrakten errechnet wird. Dabei kann X-Trade Brokers wiederum die Notierung des CFDs in folgenden Fällen als grob fehlerhaft einstufen:
a. Der Terminkontrakt wurde an der Börse ausgesetzt, bevor der Kunde das Geschäft mit X-Trade Brokers geschlossen hatte.
b. Die Börse, an der der Terminkontrakt gehandelt wird, storniert Transaktionen gerade für den Zeitraum, für den Sie Geschäfte mit dem Finanzmarktinstrument getätigt haben. Gleiches gilt, wenn die Börse Transaktionen mit dem Terminkontrakt zu Kursen storniert, die die Grundlage zur Bewertung des Finanzmarktinstruments darstellen, und zwar bevor das Geschäft durch Sie abgeschlossen wurde.
c. Der Kurs des Terminkontrakts, der die Grundlage für die Bewertung des CFDs darstellt, entspricht
- nach Dafürhalten einer anerkannten Informationsagentur dem errechneten Kurs aus der Spread-Transaktion oder dem indikativen Kurs und
- gerade dieser Kurs weicht von dem vorausgegangenen Transaktionskurs um das Zehnfache der Standard-Kursspanne für das CFD ab, auf dem Terminkontrakt basiert.
d. Die Notierungen des Terminkontrakts, die von einer anerkannten Informationsagentur stammen und für die Berechnung des Kassakurses des Finanzmarktinstruments verwendet werden, weichen um mindestens das Zehnfache der Standard-Kursspanne vom Kurs für den Terminkontrakt ab, der von X-Trade Brokers verwendet wird, um den Kassakurs des Finanzmarktinstruments zu errechnen.
5.8. X-Trade Brokers besitzt das Recht, den Kurs einer Option als grob fehlerhaft einzustufen, wenn nach Abschluss des Geschäfts zu einer Option der Referenzwechselkurs des entsprechenden Finanzinstruments, für das die Option ausgegeben wurde, als grob fehlerhaft gemäß den Kriterien aus Ziffer 5.2 bis 5.7 qualifiziert wurde.
5.9. Weicht der Referenzwechselkurs des Finanzinstruments, der zur Bewertung einer entsprechenden Option herangezogen wird, vom Wechselkurs ab, der zu diesem Zeitpunkt auf der Transaktionsplattform angegeben wird, besitzt X-Trade Brokers das Recht, einen derartigen Kurs als außerbörslich zu betrachten.
5.10. Bei einer Option, die auf Kursen für Währungen und Edelmetalle basiert, kann X-Trade Brokers die Notierung als grob fehlerhaft betrachten, wenn der Kurs der Option von dem Kurs der Option (desselben Zeitpunkts, Ablaufdatums, Abschlusses und identischer anderer potenzieller Parameter), der auf der Basis der Eingangsvariablen des Black-Scholes-Modells berechnet und zum Zeitpunkt des Geschäfts mit der Option vorgelegt wird, um mehr als 40 % abweicht. Die Berechnung nach dem Black-Scholes-Modell erfolgt auf der Basis der Marktparameter, die vom Informationsdienst Bloomberg oder dem Transaktionsfachdienst für Finanzderivate “SuperDerivatives“ vorgelegt werden.
5.11. Im Falle einer Option, die auf Terminkontrakten basiert, kann X-Trade Brokers die Notierung als grob fehlerhaft einstufen, wenn der Kurs der Option von dem Kurs der Option (desselben Zeitpunkts, Ablaufdatums, Abschlusses und identischer anderer potenzieller Parameter), der auf der Basis der Eingangsvariablen des Black-Scholes-Modells berechnet und zum Zeitpunkt des Geschäfts mit der Option vorgelegt wird, um mehr als 40% abweicht. Die Berechnung erfolgt nach dem Black-Scholes-Modell wiederum auf der Basis der Marktparameter, die vom Informationsdienst Bloomberg oder dem Transaktionsfachdienst für Finanzderivate “SuperDerivatives“ vorgelegt werden.
5.12. Im Falle einer Option, die auf Nichtedelmetallen basiert, besitzt X-Trade Brokers das Recht, den Kurs der Option als grob fehlerhaft anzusehen, wenn der Wert des Volatilitätsparameters, der für die Bewertung herangezogen wird, um mindestens 25 % von dem Wert abweicht, der aus dem Heston-Nandi-Modell (unter Anwendung der Standardparameter des Modells) resultiert. Bei der Verwendung anderer Parameter des Black-Scholes-Modells für die Berechnung des Kurses einer Option auf der Basis von Nichtedelmetallen hat X-Trade Brokers das Recht, die Notierung als grob fehlerhaft einzustufen, wenn einer dieser Parameter (ausgenommen Volatilität und Referenzkurs des Finanzmarktinstruments) um mehr als 40% von den Werten abweicht, die nach Abschluss des Geschäfts von der Informationsagentur Bloomberg als Marktwerte angegeben werden.
5.13. Bei einer Option, für die die Optionsbörse zur Verfügung steht, darf X-Trade Brokers die Notierung als grob fehlerhaft ausweisen, sofern die seitens der Börse ermittelte Volatilität mit den Parametern, die der Option am nächsten kommen, um mehr als 25% von der Volatilität abweicht, die X-Trade Brokers verwendet, um den Kurs der Option anzugeben.
5.14. Die Bewertungsmodelle von Black Scholes und Heston Nandi werden in der Anlage dieses Dokumentes näher dargestellt.
6. Ausführungsbestätigung einer Kundenorder
6.1. Unter Standard-Marktbedingungen wird X-Trade Brokers innerhalb von 90 Sekunden die vom Kunden platzierte Transaktionsorder bestätigen (Order für Finanzinstrumente, die im Modus "Sofortige Ausführung" oder in der Kursanfrage genannt sind). Diese Bedingung gilt jedoch nicht in einer Situation, in der
- auf einem bestimmten Markt eine außergewöhnliche Kursvolatilität bzgl. des zugrunde liegenden Instruments oder
- ein Liquiditätsverlust vorliegt, sowie
- in Fällen von Höherer Gewalt (vgl. Definition in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
6.2. Angesichts der Anwendung komplexer Prinzipien gelten die Ausführungszeiträume nicht für das Finanzinstrument der Option. X-Trade Brokers ist dennoch bemüht, eine Ausführung innerhalb von 90 Sekunden zu bewerkstelligen.
6.3. Bei der Eröffnung des Marktes (wie in Punkt 7.4 beschrieben) gilt die obige Standard-Ausführungszeitspanne jedoch nicht.
6.4. X-Trade Brokers führt Kunden-Order in der Reihenfolge aus, in der sie erhalten wurden. Dies gilt nicht, wenn sich aus den vom Kunden gesetzten Bedingungen zur Order-Ausführung oder dem Charakter der Order etwas anderes ergibt. Weiterhin gilt dies ebenso nicht, wenn die Reihenfolge der Order-Ausführung dem Kundeninteresse widerspricht.
6.5. Eingegangene Transaktionen des Kunden in Aktien-CFDs lösen in den meisten Fällen Transaktionen in das zugrunde liegende Basisinstrument auf einem oder mehreren Basismärkten aus. Von X-Trade Brokers in EOPS angezeigte Kurse eines Aktien-CFDs bilden nur einen ungefähren Wert ab. In einigen Fällen kann nicht garantiert werden, dass der Kunde genau zu diesem Kurs handeln kann/wird. Der aktuelle Preis eines Aktien-CFDs bei einer Transaktion basiert auf dem Kurs des zugrunde liegenden Finanzinstruments, der von X-Trade Brokers zurückgemeldet wird. Die Regeln zur Bestimmung des Aktien-CFD-Preises werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher dargelegt.
7. Änderungen der Kursspanne (Spread)
7.1. Für die Kursangabe von Finanzinstrumenten verwendet X-Trade Brokers ein Prinzip, welches für jedes Finanzinstrument eine feste Kursspanne vorsieht. Diese Kursspanne wird in der Einzelaufstellung der Finanzinstrumente angegeben.
7.2. a. X-Trade Brokers behält sich vor, die Kursspannen in Situationen zu ändern, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher beschrieben sind. In diesen Fällen ist X-Trade Brokers wiederum in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Kursspanne ohne vorherige Benachrichtigung und ohne Zustimmung des Kunden automatisch zu erhöhen.
b. Für das CFD Floating-Spread-Konto, gewählt von dem Kunden, werden die Prinzipien, genannt in Punkt 7.2, Absatz a., und 7.3 bis 7.5 nicht angewendet. Für ein CFD Floating-Spread-Konto gilt ein Grundsatz zur Quotierung der Preise von Finanzinstrumenten, die den variablen Spread beinhalten, so dass der Spread die bestmöglich herrschenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts der Instrumente spiegelt.
7.3. In Fällen überdurchschnittlicher Schwankungen des Kurses des Basiswertes oder bei geringer Liquidität im Markt bzgl. eines bestimmten Basiswertes behält sich X-Trade Brokers das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Spannen in Kontrakten zu erhöhen.
7.4. Zeiträume sehr beschränkter Liquidität des zugrunde liegenden Marktes sind insbesondere die Markteröffnung jeweils sonntags um 23 Uhr. X-Trade Brokers beginnt den Handel in derartigen Situationen mit einem vergrößerten Spread. Die Kursspanne kehrt zu festen Werten zurück, sobald es die Liquidität und die Schwankungen der Basismärkte erlauben. Dieser Prozess dauert in der Regel nicht länger als 10-20 Minuten. In Fällen beschränkter Liquidität oder starker Schwankungen kann dies jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
7.5. Die vorbenannten Punkte gelten nicht für Aktien-CFDs. Für Aktien-CFDs veröffentlicht X-Trade Brokers variable Spreads auf der Grundlage der bekannt gegebenen Kurse für das Basisinstrument auf dem Basismarkt. Spreads werden nicht von X-Trade Brokers verändert oder erweitert und geben dem Kunden lediglich den aktuellen Status des Basisinstruments auf dem Basismarkt wieder. Ein in EOPS veröffentlichter Aktien-CFD-Kurs bildet lediglich einen ungefähren Wert ab. In einigen Fällen kann nicht garantiert werden, dass der Kunde genau zu diesem Kurs handeln kann/wird. Der aktuelle Preis eines Aktien-CFDs bei einer Transaktion basiert auf dem Kurs des Basisinstruments, der von X-Trade Brokers zurückgemeldet wird. Für Limit-Order kann der Aktien-CFD-Kurs nur besser oder gleich dem gesetzten Kurs des Kunden sein. Die Regeln zur Bestimmung des Aktien-CFD-Kurses wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher geregelt.
8. Stop-Order, Preislimit-Order
Kunden haben die Möglichkeit Order mit Preislimits oder Stop-Order zu platzieren. Die Durchführung von Order mit Preislimits oder Stop-Order erfolgen (mit Ausnahme für Aktien-CFDs) folgendermaßen:
a. Limit und Stop-Orders werden zu Kursen ausgeführt, die vom Kunden vorgegeben wurden, mit Ausnahme von Punkt b.
b. Limit und Stop-Orders, die zur Eröffnung des Marktes gesetzt wurden, werden zum Eröffnungskurs für das entsprechende Finanzmarktinstrument ausgeführt.
c. Limit- oder Stop-Order können nur platziert werden, wenn das entsprechende Finanzmarktinstrument gehandelt wird.
d. Stop-Order können nicht gesetzt werden, falls der absolute Differenzbetrag zwischen Order-Ausführung and aktuellem Preis des Finanzmarktinstruments niedriger ist als das minimale Limit für die Stop-Order des entsprechenden Finanzmarktinstruments. Diese Limits sind verfügbar auf der Webseite www.xtb.de. Die Limits können erhöht werden bei der Veröffentlichung von wichtigen Marktdaten, (abrufbar in der Abteilung „Kalendarium“ auf der Webseite www.xtb.de) oder bei hoher Marktschwankung des entsprechenden Finanzmarktinstruments.
e. Limit- und Stop-Order können im Moment der Markteröffnung am Sonntag um 23 Uhr ausgeweitet werden. Sobald es die Liquidität und Schwankungen des Basismarkts erlauben, kehren die Limits so schnell wie möglich zurück zu Ausgangswerten. In der Regel dauert dieser Prozess 10-20 Minuten; in Fällen begrenzter Liquidität und starker Schwankungen kann diese Zeitspann auch länger dauern.'
9. Typen von Order in Aktien-CFDs
9.1. In Anbetracht der Besonderheiten können sich Order in Aktien-CFDs von Ordern in andere Finanzinstrumente unterscheiden. Vor dem Eingehen von Transaktionen in Aktien-CFDs sollte sich der Kunde mit den Unterschieden bei der Ausführung der verschiedenen Ordertypen vertraut machen und wissen, wie diese Unterschiede, den Transaktionspreis für ein Aktien-CFD beeinflussen können.
a. Limit-Order werden zum Kurs ausgeführt, der vom Kunden angegeben wurde bzw. zu einem besseren.
b. Sog. „Im Geld“ Limit-Order sind nicht erlaubt. Für Kauf-Order repräsentiert der aktuelle Nachfrage-Kurs das höchstmögliche Limit. Für Verkauf-Order repräsentiert der aktuelle Angebots-Kurs das niedrigstmöglich Limit.
c. Stop-Order werden zu den Bedingungen der jeweiligen Referenzbörse ausgeführt.
d. Der Handel mit Markt-Ordern (Kauf am Markt, Verkauf am Markt) bedeutet, dass der Kunde die sofortige Ausführung einer Kauf- bzw. Verkaufstransaktion eines Aktien-CFDs wünscht, und zwar auf der Grundlage des Aktien-CFD-Kurses, der in diesem Moment in EOPS für das Basisinstrument angezeigt wird. Order für Aktien-CFDs werden zu Markt-Order für das Basisinstrument und daher nicht Gegenstand einer Kursneustellung.
e. Wünscht der Kunde die Ausführung einer Markt-Oder für ein Aktien-CFD und ist der entsprechende Basismarkt für den Handel vorübergehend ausgesetzt und wird deshalb die Markt-Order nicht innerhalb von 30 Sekunden durchgeführt, wird diese Kunden-Order von EOPS zurückgewiesen.
10. Größe der Order
Eine Kunden-Order kann zurückgewiesen oder gelöscht werden, falls die Order den maximalen Betrag der Order (spezifiziert in der Aufstellung zu den Finanzmarktinstrumenten) übersteigt.
11. Leistungsort
11.1. Da X-Trade Brokers als Gegenpartei bei Transaktionen auftritt, befindet sich dort auch der Ort der Ausführung der Order.
11.2. Für Aktien-CFDs befindet sich der Leistungsort ebenfalls bei X-Trade Brokers. Nichtsdestotrotz ist für zahlreiche Transaktionen in Aktien-CFDs eine entsprechende Transaktion in ein Basisinstrument auf dem Basismarkt notwendig. Deshalb spiegelt ein Aktien-CFD auch die ausgeführte Transaktion des Basisinstruments auf dem Basismarkt wieder.
12. Einfluss sonstiger Faktoren auf die Ausführung Ihres Auftrages
12.1. Sowohl die Kursbildung als auch die Ausführung der Mehrzahl aller mit X-Trade Brokers abgeschlossenen Geschäfte erfolgt automatisch durch Handelsplattformen. Abhängig von Faktoren, wie etwa dem Vorliegen ungewöhnlicher Marktbedingungen oder dem Umfang und der Art eines bestimmten Auftrags, kann der Kurs eines Finanzinstruments teils oder vollständig manuell gebildet und/oder Ihr Auftrag manuell ausgeführt werden.
12.2. In Zeitpunkten starker Nachfrage kann die manuelle Kursbildung oder Ausführung zu Verzögerungen bei der Ausführung einer Kunden-Order führen, was wiederum Einfluss auf den Kurs haben kann, zu dem eine Order zur Ausführung kommt.
12.3. X-Trade Brokers ist bestrebt, seinen Kunden die hochwertigste Handelstechnologie anzubieten und trifft Vorkehrungen, um das Risiko von Verzögerungen zu minimieren.
13. Überprüfung und Überwachung der Orderausführungsgrundsätze
13.1. X-Trade Brokers überprüft seine Orderausführungsgrundsätze (OTC) mindestens einmal jährlich und überwacht regelmäßig, ob die Aufträge im Einklang mit den getroffenen Vorkehrungen ausgeführt werden. Bei Bedarf werden etwaige Mängel behoben.
13.2. Die jeweils aktuelle Version der Orderausführungsgrundsätze können Sie stets unter www.xtb.de auffinden. Über wesentliche Änderungen der Vorkehrungen werden wir Sie im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen unverzüglich informieren.
13.3. Um einen hohen Dienstleistungsstandard für Aktien-CFDs zu gewährleisten, überprüft X-Trade Brokers die Orderausführungsgrundsätze seiner Partner jährlich.
14. Technologie
X-Trade Brokers ist stets bemüht die höchste technologische Qualität zur Verfügung zu stellen, um eine bestmögliche Ausführung von Kunden-Order zu gewährleisten.